Mitgeben:
- Heckenschnitt, Blumen- oder Gemüsestauden
- Topfpflanzen und verbrauchte Topfpflanzenerde (ohne Topf)
- Laub, Fallobst, Schnittblumen, Unkraut (ohne Blacken und Ambrosia), Kleintiermist von pflanzenfressenden Tieren
- Rüstabfälle von Obst und Gemüse, Eierschalen
- Kaffeesatz, Teekraut
Verboten:
- Kaffee- oder Teekapseln
- Staubsaugerinhalt
- Zigarettenstummel, Aschenbecherinhalte, Asche aus Cheminées
- Speisereste, gekocht oder ungekocht
- Katzenstreu und Hundekot
